Keine Bebauung des Landschaftsschutzgebietes.
Auf die Flächen zwischen Brück-Rather Steinweg, Rather Kirchweg und der KVB-Linie 9 sollen nicht nur die Sportanlagen aus dem Ortskern verlegt werden, geplant ist auch eine weiterführende Schule und "sozialverträgliche" Wohnbebauung.